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   OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19   

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https://dejure.org/2019,15466
OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19 (https://dejure.org/2019,15466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2019 - 3 Ws 281/19 (https://dejure.org/2019,15466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2019 - 3 Ws 281/19 (https://dejure.org/2019,15466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ermessensausübung bei sitzungspolizeilicher Beschränkung der Medienarbeit

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Fehlende Ermessensausübung bei sitzungspolizeilicher Medienverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 154
  • afp 2019, 241
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Der Vorsitzende hat bei einer die Pressefreiheit einschränkenden Anordnung der Bedeutung der Pressefreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfGE 91, 125; BVerfGE 119, 309).

    Bei der Ermessensausübung sind deshalb einerseits die Pressefreiheit und andererseits der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten, namentlich der Angeklagten und der Zeugen, aber auch der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere was die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung anbelangt, zu beachten (BVerfGE 103, 44; BVerfGE 119, 309).

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76

    Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Diese ist in dem hier vorliegenden Fall anfechtbar, weil der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte der Beschwerdeführerin beeinträchtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309; OLG München, NJW 2006, 3079; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899 mwN; OLG in Bremen, StV 2016, 549; BGH, NJW 2015, 3671).

    Ihre Zulässigkeit beurteilt sich deshalb im Einzelfall nach dem jeweils verfolgten Zweck und dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip (OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309 [310]).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Bei der Ermessensausübung sind deshalb einerseits die Pressefreiheit und andererseits der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten, namentlich der Angeklagten und der Zeugen, aber auch der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere was die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung anbelangt, zu beachten (BVerfGE 103, 44; BVerfGE 119, 309).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Der Vorsitzende hat bei einer die Pressefreiheit einschränkenden Anordnung der Bedeutung der Pressefreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfGE 91, 125; BVerfGE 119, 309).
  • OLG München, 14.07.2006 - 2 Ws 679/06

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen Nichttragens der Amtstracht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Diese ist in dem hier vorliegenden Fall anfechtbar, weil der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte der Beschwerdeführerin beeinträchtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309; OLG München, NJW 2006, 3079; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899 mwN; OLG in Bremen, StV 2016, 549; BGH, NJW 2015, 3671).
  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Mitglieder des Spruchkörpers, Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft oder Verteidiger, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder in anderer Position als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben jedoch nicht in gleichem Ausmaß einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson, so dass diesbezüglich eine besondere Begründung erforderlich gewesen wäre (BVerfG NJVV 2017, 798, 799; NJW 2009, 2117, 2118).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Bereits aus diesem Grunde ist die Ermessensausübung fehlerhaft (BVerfG NJVV 2014, 3013, 3014; Beschluss vom 08.07.2016 - 1 ByR 1534/16, BeckRS 2016, 49952).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Diese ist in dem hier vorliegenden Fall anfechtbar, weil der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte der Beschwerdeführerin beeinträchtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309; OLG München, NJW 2006, 3079; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899 mwN; OLG in Bremen, StV 2016, 549; BGH, NJW 2015, 3671).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2011 - 4 Ws 136/11

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde eines Verteidigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Diese ist in dem hier vorliegenden Fall anfechtbar, weil der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte der Beschwerdeführerin beeinträchtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309; OLG München, NJW 2006, 3079; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899 mwN; OLG in Bremen, StV 2016, 549; BGH, NJW 2015, 3671).
  • OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16

    Keine Anfechtung der Ausübung des Hausrechts der Behördenleitung auf dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19
    Diese ist in dem hier vorliegenden Fall anfechtbar, weil der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte der Beschwerdeführerin beeinträchtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309; OLG München, NJW 2006, 3079; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899 mwN; OLG in Bremen, StV 2016, 549; BGH, NJW 2015, 3671).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

  • OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde

  • OLG Jena, 26.10.2020 - 1 Ws 313/20

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Strafverfahren: Zulässigkeit von Beschwerden

    Mit dieser Argumentation des Bundesgerichtshofs ist die oben dargestellte ("vermittelnde") Auffassung, dass gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen gem. § 176 GVG im Strafprozess die Beschwerde zwar einerseits (gem. § 304 StPO ) statthaft, aber andererseits dennoch nur dann zulässig sein soll, wenn der Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte der Beschwerdeführerin beeinträchtigt werden (s. a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2019, 3 Ws 281/19, juris), nicht zu vereinbaren.
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